Thema |
Modul 2: Erstellung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO- und BDSG-Anforderungen |
Dauer |
ca. 1,5 Stunden |
Mehrwert für Teilnehmer |
Dieses Online-Training vermittelt folgende Kenntnisse:
|
Inhalt |
Verantwortliche sind in der Regel verpflichtet ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu führen und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde oder dem Bundesbeauftragten vorzulegen. Die Anforderungen an das VVT sind unter Art. 30 der DSGVO und § 70 des BDSG geregelt. Das Seminar vermittelt Ihnen die Methode und Vorgehensweise zur Erstellung eines anforderungsgerechten Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten; veransschaulicht anhand eines Beispiels aus der Praxis. Eine Vorlage für Ihre weitere Verwendung erhalten Sie ebenfalls. Inhalte:
|
Lehrmethode |
|
Zielgruppe |
Dieses Online-Training richtet sich an zukünftige interne wie externe Datenschutzbeauftragte, datenschutzverantwortliche Führungskräfte, Mitarbeiter sowie an Fach- und leitendes Personal. |
Referent |
Thorsten Ritter ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragter und spezialisiert auf mittelständische Unternehmen, soziale und Non-Profit-Organisationen sowie Bildungseinrichtungen. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Durchführung von Datenschutzaudits und Schwachstellenanalysen zum Datenschutz insbesondere für Personalmanagement-, Risikomanagement- und Kundenmanagementsysteme und dem Outsourcing von IT-Dienstleistungen. Darüber hinaus war Herr Ritter für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozialdatenschutz tätig und ist erfahren im Umgang mit den Aufsichtsbehörden. |
technische Anforderungen und Buchung |
Für die Online-Trainings nutzen wir den Software-Anbieter ClickMeeting. Sie benötigen nur einen Internetzugriff und einen aktuellen Webbrowser und bei Bedarf ein Mikrofon und eine WebCam.
|